Insolvenzbekanntmachung

DSC Bau-GmbH

Seegebiet Mansfelder Land

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur DSC Bau-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2026, Aktenzeichen 59 IN 168/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 168/25
Registerbezug
Stendal, HRB 32544
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
03.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Hoch- und Tiefbau, Innenausbau, Trockenbau.

Veröffentlichungstext

59 IN 168/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSC Bau-GmbH, Karl-Liebknecht-Str. 34, 06317 Seegebiet Mansfelder Land (AG Stendal, HRB 32544), vertr. d.: Radoslaw Piotrowski, Am Hinterfeld 18 g, 06317 Seegebiet Mansfelder Land, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 05.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO.

Der Insolvenzverwalter beantragt folgende Beschlussfassung der Gläubigerversammlung:

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, folgende Teile des Anlagevermögens der Schuldnerin an eine nahestehende Person, Herrn Radoslaw Piotrowski, zu veräußern:

1. Kraftfahrzeug LKW, 3-Seiten-Kipper, Fabrikat Mercedes Benz Typ 814, Erstzulassung 14.März 1995, Tachostand 98 Tkm, amtliches Kennzeichen MSH-LR 102, Leistung 76 kW, zum Kaufpreis von brutto 3.570,00 € sowie

2. Konvolut von Gebrauchsgegenständen; eine Schubkarre, vier Böcke, fünf Stück Gerüstteile, drei Absperrgitter, zwei Besen und zwei Schippen zum Kaufpreis von brutto 430,00 €.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 02.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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