Vergütungsfestsetzung
Drucktastisch Oberhavel GmbH
Oranienburg
Das Amtsgericht Neuruppin hat zur Drucktastisch Oberhavel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.01.2026, Aktenzeichen 15 IN 71/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 71/24
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 12746
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 05.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Drucktastisch Oberhavel GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12746 NP), Geschäftszweig: Druckerei und Druckservice, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bettin, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg OT Lehnitz
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 23. Februar 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 30. Dezember 2025
15 IN 71/24
Drucktastisch Oberhavel GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12746 NP), Geschäftszweig: Druckerei und Druckservice, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bettin, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg OT Lehnitz
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 23. Februar 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 30. Dezember 2025
15 IN 71/24