Sicherungsmaßnahme
druckpartner GmbH
Mülheim an der Ruhr
Das Amtsgericht Duisburg hat zur druckpartner GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.03.2026, Aktenzeichen 620 IN 709/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 709/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 37888
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Axel Schwentker
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 709/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37888 eingetragenen druckpartner GmbH, Lahnstraße 38, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Schikfelder, Alfredstraße 318 b, 45133 Essen und Herrn Michael Matschuck, Niersenberger Straße 200, 47475 Kamp-Lintfort
ist am 26.03.2026, um 14:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 709/26
Amtsgericht Duisburg, 26.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37888 eingetragenen druckpartner GmbH, Lahnstraße 38, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Schikfelder, Alfredstraße 318 b, 45133 Essen und Herrn Michael Matschuck, Niersenberger Straße 200, 47475 Kamp-Lintfort
ist am 26.03.2026, um 14:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 709/26
Amtsgericht Duisburg, 26.03.2026