Forderungsprüfung
Druckgassysteme Wittler GmbH
Reppenstedt
Das Amtsgericht Lüneburg hat zur Druckgassysteme Wittler GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.06.2025, Aktenzeichen 47 IN 30/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lüneburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 30/20
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 659
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 06.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
47 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Druckgassysteme Wittler GmbH, Gewerbestraße 5, 21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 659), vertr. d.: Oliver Baer, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 03.07.2025 bei der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Wendt, c/o Rechtsanwälte Mönning Feser Partner, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg, Tel.: 040/790 249-0, Fax: 040 /790 249-40, E-Mail: anja.wendt@mfp-law.com schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 05.06.2025
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 03.07.2025 bei der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Wendt, c/o Rechtsanwälte Mönning Feser Partner, Neuer Wall 72, 20354 Hamburg, Tel.: 040/790 249-0, Fax: 040 /790 249-40, E-Mail: anja.wendt@mfp-law.com schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 05.06.2025