Sicherungsmaßnahme

Druck-Spektrum Hirche & Kurth GmbH

Erkelenz

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Druck-Spektrum Hirche & Kurth GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.09.2024, Aktenzeichen 34 IN 29/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
34 IN 29/24
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 20255
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.09.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Astrid Eden
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Vermittlung, die Herstellung und der Handel mit Druckerzeugnissen aller Art; die Gesellschaft ist zu allen branchenverwandten Tätigkeiten befugt, sie kann branchenverwandte Unternehmungen oder Beteiligungen an solchen Unternehmungen erwerben.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 29/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20255 eingetragenen Druck-Spektrum GmbH, Gewerbestraße Süd 45, 41812 Erkelenz, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Hirsch, Oberforstbacher Straße 278, 52076 Aachen, und Rainer Kurth, Pays-de-Gallie-Straße 6, 51503 Rösrath,

ist am 12.09.2024, um 09:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Astrid Eden, Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

34 IN 29/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 12.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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