Forderungsprüfung

DRUCK-BEHÄLTER-KONSTRUKTION ARNSTADT GMBH DBKA

Arnstadt

Das Amtsgericht Erfurt hat zur DRUCK-BEHÄLTER-KONSTRUKTION ARNSTADT GMBH DBKA eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 171 IN 269/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Erfurt
Aktenzeichen
171 IN 269/25
Registerbezug
Jena, HRB 112897
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
08.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2003
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Konstruktions-und Ingenieurleistungen für industrielle Auftraggeber, Entwicklung eigener Apparate und Systeme, Organisation, Management und Optimierung von Arbeits-und Montageabläufen sowie sonstige Tätigkeiten.

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

171 IN 269/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

DRUCK-BEHÄLTER-KONSTRUKTION ARNSTADT GMBH DBKA, Dr. Bonnet-Weg 1, 99310 Arnstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Machalett
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 112897
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker Reinhardt, Andreasstraße 37 b - c, 99084 Erfurt, Gz.: DBKA

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.

2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 07.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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