Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz
Mainz
Das Amtsgericht Mainz hat zur DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.07.2026, Aktenzeichen 280 IN 224/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 224/24
- Registerbezug
- Mainz, HRB 4164
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 30.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
280 IN 224/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz, Auf der Steig 14, 55131 Mainz (AG Mainz, HRB 4164), vertr. d.: Christian Eckert, Auf der Steig 14, 55131 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 29.07.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 29.07.2026