Aufhebung des Verfahrens

DRK Altenwohn- und Pflegeheim Hochtaunusstift gGmbH

Bad Homburg v. d.Höhe

Das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe hat zur DRK Altenwohn- und Pflegeheim Hochtaunusstift gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2025, Aktenzeichen 61 IN 21/21 H.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 21/21 H
Registerbezug
Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 14826
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
07.04.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

61 IN 21/21 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DRK Altenwohn- und Pflegeheim Hochtaunusstift gGmbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14826), vertr. d.: 1. Axel Bangert, als GF d. DRK Altenwohn-u.Pflegeheim Hochtaunussti, Usinger Str. 4, 61276 Weilrod, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Sebastian Fischer, als GF d. DRK Altenwohn-u.Pflegeheim Hochtaunussti, Langwiesenweg 16, 61267 Neu-Anspach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 02.06.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 04.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Sicherungsmaßnahme