Sicherungsmaßnahme
DriveShuttle 24 GmbH
Neuss
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur DriveShuttle 24 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.05.2022, Aktenzeichen 500 IN 146/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 146/21
- Registerbezug
- Neuss, HRB 21040
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.05.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Dirk Andres
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 146/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21040 eingetragenen DriveShuttle 24 GmbH, Blindeisenweg 8, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Lakis Manias
ist am 04.05.2022, um 08:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 146/21
Amtsgericht Düsseldorf, 04.05.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21040 eingetragenen DriveShuttle 24 GmbH, Blindeisenweg 8, 41468 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Lakis Manias
ist am 04.05.2022, um 08:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 146/21
Amtsgericht Düsseldorf, 04.05.2022