Forderungsprüfung
Drippy Donuts GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Drippy Donuts GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 36d IN 119/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 119/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 215760
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 20.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36d IN 119/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drippy Donuts GmbH, Pestalozzistraße 101, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomás Damian Pardos,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 215760 B
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drippy Donuts GmbH, Pestalozzistraße 101, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomás Damian Pardos,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 215760 B
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026