Sicherungsmaßnahme
Dresselhaus International GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Dresselhaus International GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 43 IN 625/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 625/26
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 12271
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Bero-Alexander Lau
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 625/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 12271 eingetragenen Dresselhaus International GmbH, Zeppelinstr. 13, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Weigt, Pfaffenstr. 26, 55422 Bacharach
Geschäftszweig: Erwerb, Halten und Verwalten der in- und ausländischen Beteiligungen der Dresselhaus-Unternehmensgruppe
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Im Medienpark 8, 50670 Köln,
ist am 05.08.2026, um 11:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 625/26
Amtsgericht Bielefeld, 05.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 12271 eingetragenen Dresselhaus International GmbH, Zeppelinstr. 13, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Weigt, Pfaffenstr. 26, 55422 Bacharach
Geschäftszweig: Erwerb, Halten und Verwalten der in- und ausländischen Beteiligungen der Dresselhaus-Unternehmensgruppe
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Im Medienpark 8, 50670 Köln,
ist am 05.08.2026, um 11:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 625/26
Amtsgericht Bielefeld, 05.08.2026