Sicherungsmaßnahme
DRA Gebäudereinigung GmbH
Eschborn
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur DRA Gebäudereinigung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.05.2026, Aktenzeichen 810 IN 124/26 D-33-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 124/26 D-33-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 137565
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 19.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Constance Rothamel
- Im Handelsregister seit
- 2025
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gebäudereinigung, Glasreinigung, Fensterreinigung, Bauendreinigung, Kleintransporte bis 3,5 tonnen (ohne Gefahrgütertransporte).
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 124/26 D-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DRA Gebäudereinigung GmbH, Am Stadtpfad 70, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 137565), vertr. d.: Sebastian Caldaras, (Geschäftsführer), ist am 19.05.2026 um 14:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 84 06 0, Fax: 069/ 34 87 84 06 9, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.05.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.05.2026