Forderungsprüfung
Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH
Kronach
Das Amtsgericht Coburg hat zur Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen IN 178/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 178/22
- Registerbezug
- Coburg, HRB 3426
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 178/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Knoll Stefan, Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3426
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Knoll Stefan, Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3426
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026