Forderungsprüfung
Dr. Hans Heubach GmbH
Langelsheim
Das Amtsgericht Braunschweig hat zur Dr. Hans Heubach GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.02.2025, Aktenzeichen 272 IN 135/24 c.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 135/24 c
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 201312
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 12.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
272 IN 135/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Hans Heubach GmbH, Heubachstraße 7, 38685 Langelsheim (AG Braunschweig, HRB 201312), vertr. d.: 1. Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Reiner Martens, Heinrich-Pieper-Straße 17, 38640 Goslar, (Geschäftsführer),ergeht folgender Beschluss:
Der Termin zur Prüfung der der Forderungen der nach dem 04.10.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen und der Forderungen lfd. Nrn. 12 und 13 wird im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum
04.08.2025
fortgesetzt.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig 1 Woche vor dem Stichtagstermin eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 04.08.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 07.02.2025
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http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Der Termin zur Prüfung der der Forderungen der nach dem 04.10.2024 nachträglich angemeldeten Forderungen und der Forderungen lfd. Nrn. 12 und 13 wird im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum
04.08.2025
fortgesetzt.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig 1 Woche vor dem Stichtagstermin eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 04.08.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 07.02.2025
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