Sicherungsmaßnahme
Dornier New Technologies GmbH
HRB 12381
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Dornier New Technologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2025, Aktenzeichen 43 IN 790/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 790/25
- Registerbezug
- Gütersloh, HRB 12381
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Arnis Drille
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 790/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB eingetragenen Dornier New Technologies GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 17, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dirk Bruse, Ludwig-Erhard-Str. 17, 33397 Rietberg
Geschäftszweig: Das Halten von Beteiligungen sowie die Entwicklung und Erfindung von technischen Neuerungen
ist am 27.08.2025, um 09:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arnis Drille, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 790/25
Amtsgericht Bielefeld, 27.08.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB eingetragenen Dornier New Technologies GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 17, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dirk Bruse, Ludwig-Erhard-Str. 17, 33397 Rietberg
Geschäftszweig: Das Halten von Beteiligungen sowie die Entwicklung und Erfindung von technischen Neuerungen
ist am 27.08.2025, um 09:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arnis Drille, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 790/25
Amtsgericht Bielefeld, 27.08.2025