Forderungsprüfung
Dorfladen am Wildhof GmbH
Bordesholm
Das Amtsgericht Neumünster hat zur Dorfladen am Wildhof GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 92 IN 12/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neumünster
- Aktenzeichen
- 92 IN 12/23
- Registerbezug
- Kiel, HRB 23453 KI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
92 IN 12/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dorfladen am Wildhof GmbH, Wildhofstraße 17, 24582 Bordesholm, vertreten durch die Geschäftsführer Maike Brzakala und Jan Tollgreve
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 23453 KI
- Schuldnerin -
1.
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2.
Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dorfladen am Wildhof GmbH, Wildhofstraße 17, 24582 Bordesholm, vertreten durch die Geschäftsführer Maike Brzakala und Jan Tollgreve
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 23453 KI
- Schuldnerin -
1.
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2.
Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 24.09.2026