Forderungsprüfung
Dorfgespräch Verwaltungs GmbH
Bienenbüttel
Das Amtsgericht Uelzen hat zur Dorfgespräch Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.03.2025, Aktenzeichen 7 IN 81/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Uelzen
- Aktenzeichen
- 7 IN 81/24
- Registerbezug
- Lüneburg, HRB 208226
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 24.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Geschäftsführung und Verwaltung der Beteiligung an der Dorfgespräch GmbH & Co. KG, die den Betrieb eines Restaurants zum Gegenstand hat
Veröffentlichungstext
7 IN 81/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorfgespräch Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 16, 29553 Bienenbüttel (AG Lüneburg, HRB 208226), vertr. d.: 1. Sarah Leonie Dabergott, (Geschäftsführerin), 2. Annemarie Meyer, (Geschäftsführerin), ist Herr Rechtsanwalt Ralf Müller, Veerßer Str. 41, 29525 Uelzen zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Dorfgespräch GmbH & Co. KG (Az. 7 IN 72/24) angemeldeten Forderungen lfd. Nr. 2-48.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 24.03.2025
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 24.03.2025