Forderungsprüfung
DOREAFAMILIE Rheine GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur DOREAFAMILIE Rheine GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 36d IN 2353/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 2353/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 186733
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36d IN 2353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Rheine GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Körner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186733
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 11.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 68 - 70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Rheine GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Körner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186733
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 11.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 68 - 70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2026