Forderungsprüfung
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2026, Aktenzeichen 36d IN 2355/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 2355/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 186551
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 31.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2006
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb von stationären Pflegeeinrichtungen in 24783 Osterrönfeld. Ferner berät die Gesellschaft Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens und andere Pflegeeinrichtungen.
Veröffentlichungstext
36d IN 2355/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -|
1. Die Prüfung der bis 27.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 56 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -|
1. Die Prüfung der bis 27.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 56 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.08.2026