Sicherungsmaßnahme

Doppio GmbH

Dortmund

Das Amtsgericht Dortmund hat zur Doppio GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2025, Aktenzeichen 257 IN 36/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 36/25
Registerbezug
Dortmund, HRB 28226
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
31.03.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 36/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28226 eingetragenen Doppio GmbH, Gerberstr. 1, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hakan Aslan, An der Palmweide 119, 44227 Dortmund

Geschäftszweig: Der Betrieb von Gastronomiebetrieben in Dortmund und alle verwandten Nebengeschäfte.

ist am 31.03.2025, um 12:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

257 IN 36/25
Amtsgericht Dortmund, 31.03.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme