Insolvenzbekanntmachung
Donhauser Gartenbau UG (haftungsbeschränkt)
Teublitz
Das Amtsgericht Amberg hat zur Donhauser Gartenbau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.06.2026, Aktenzeichen IN 115/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Amberg
- Aktenzeichen
- IN 115/26
- Registerbezug
- Amberg, HRB 7915
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Landwirtschaft (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 115/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Donhauser Gartenbau UG (haftungsbeschränkt), Erlenstraße 12, 93158 Teublitz, vertreten durch den Geschäftsführer Donhauser Alexander
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 7915
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 03.08.2026, 15:00 Uhr, 1. Stock, Paulanerplatz 4, Nebengebäude, Amberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
1. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten/Prozesse mit erheblichem Streitwert aufzunehmen bzw. Vergleiche oder Schiedsverträge zur Vermeidung oder Beendigung solcher Angelegenheiten zu schließen.
2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen im Ganzen im Wege eines Asset-deals zu veräußern bzw. die vorhandenen Vermögensgegenstände einzeln freihändig zu verwerten.
Sollte kein Gläubiger zur Gläubigerversammlung erscheinen, so ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig und die Zustimmung gilt als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 12.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Donhauser Gartenbau UG (haftungsbeschränkt), Erlenstraße 12, 93158 Teublitz, vertreten durch den Geschäftsführer Donhauser Alexander
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 7915
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 03.08.2026, 15:00 Uhr, 1. Stock, Paulanerplatz 4, Nebengebäude, Amberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
1. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten/Prozesse mit erheblichem Streitwert aufzunehmen bzw. Vergleiche oder Schiedsverträge zur Vermeidung oder Beendigung solcher Angelegenheiten zu schließen.
2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen im Ganzen im Wege eines Asset-deals zu veräußern bzw. die vorhandenen Vermögensgegenstände einzeln freihändig zu verwerten.
Sollte kein Gläubiger zur Gläubigerversammlung erscheinen, so ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig und die Zustimmung gilt als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 12.06.2026