Eröffnung des Verfahrens
Doneka Germany GmbH
Oberursel
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der Doneka Germany GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 25.06.2026, Aktenzeichen 810 IN 1427/25 D-2-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1427/25 D-2-7
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 118156
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 25.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 1427/25 D-2-7 Am 24.06.2026 um 16:22 Uhr ist das Insolvenzverfahren Doneka Germany GmbH, Schwarzwiesen 20, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 118156), vertreten durch: Yiyi Bao, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Timm Hartwich, semper fidelis/RAe Hartwich & Tscherne PartmbB, August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt am Main, Tel.: 01525/ 32 02 87 0, Fax: 06206/ 95 49 42 8, E-Mail: info@semper-fi.com, Internet: www.semper-fi.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 07.09.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 21.09.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.06.2026
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 07.09.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 21.09.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.06.2026