Abweisung mangels Masse

Doman Bau GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Doman Bau GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 19.03.2026, Aktenzeichen 67a IN 419/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 419/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 180775
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
19.03.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Bau- und Abbruchtätigkeiten, Garten- und Landschaftsbau.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 419/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 180775 eingetragenen Doman Bau GmbH, Wendenstraße 309, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michail Men

Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Bau- und Abbruchtätigkeiten, Garten- und Landschaftsbau

ist der am 21.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 13.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 18.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

67a IN 419/25
Amtsgericht Hamburg, 18.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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