Sicherungsmaßnahme
DOgistik GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur DOgistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.05.2026, Aktenzeichen 254 IN 34/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 254 IN 34/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 25998
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Marvin Bauernfeind
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 34/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25998 eingetragenen DOgistik GmbH, Deutsche Str. 11, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörn Gaumann,
ist am 27.05.2026, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
254 IN 34/26
Amtsgericht Dortmund, 27.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25998 eingetragenen DOgistik GmbH, Deutsche Str. 11, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörn Gaumann,
ist am 27.05.2026, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
254 IN 34/26
Amtsgericht Dortmund, 27.05.2026