Forderungsprüfung
Do your sports GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Do your sports GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 3606 IN 4577/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3606 IN 4577/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 208209
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 02.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3606 IN 4577/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Do your sports GmbH, Alte Jakobstraße 85 -86, 10179 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Römer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 208209
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 01.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Do your sports GmbH, Alte Jakobstraße 85 -86, 10179 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Römer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 208209
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 01.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.10.2026