Eröffnung des Verfahrens

DO Marketing + Events GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur DO Marketing + Events GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 846/26 D-17-5.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 846/26 D-17-5
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 123419
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
12.10.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

810 IN 846/26 D-82-: In dem Insolvenzverfahren DO Marketing + Events GmbH, Neue Mainzer Straße 66-68, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123419),
vertreten durch:
Daniel Osafo, (Geschäftsführer), wurde am 09.10.2026 um 10:48 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 09.10.2026

Verfahrensverlauf

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