Sicherungsmaßnahme
DO-BAU Trockenbau GmbH
Dorsten
Das Amtsgericht Essen hat zur DO-BAU Trockenbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.04.2024, Aktenzeichen 160 IN 46/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 160 IN 46/24
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 16130
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Marc d'Avoine
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 46/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16130 eingetragenen DO-BAU Trockenbau GmbH, Overbergstr. 18, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn David Jakob, Overbergstr. 18, 46282 Dorsten und Herrn Jörg Grasedieck, Overbergstr. 18, 46282 Dorsten
Geschäftszweig: Trockenbau, Bautrocknung, Bodenverlegung, Einbau von genormten Bauteilen
ist am 25.04.2024, um 10:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
160 IN 46/24
Amtsgericht Essen, 25.04.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16130 eingetragenen DO-BAU Trockenbau GmbH, Overbergstr. 18, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn David Jakob, Overbergstr. 18, 46282 Dorsten und Herrn Jörg Grasedieck, Overbergstr. 18, 46282 Dorsten
Geschäftszweig: Trockenbau, Bautrocknung, Bodenverlegung, Einbau von genormten Bauteilen
ist am 25.04.2024, um 10:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
160 IN 46/24
Amtsgericht Essen, 25.04.2024