Forderungsprüfung

DMD Cutting GmbH

Geesthacht

Das Amtsgericht Schwarzenbek hat zur DMD Cutting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.04.2026, Aktenzeichen 1 IN 52/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Schwarzenbek
Aktenzeichen
1 IN 52/24
Registerbezug
Lübeck, HRB 21710 HL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
20.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Zuschneiden von Materialien aller Art und deren Weiterverarbeitung, insbesondere durch Wasserstrahlschneider und Entgratungsanlage sowie der Betrieb eines Konstrukionsbüros, insbesondere zur Erstellung und Überarbeitung von 2D- und 3D-Zeichnungen sowie zur Digitalisierung von Skizzen

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

1 IN 52/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

DMD Cutting GmbH, Max-Planck-Straße 2, 21502 Geesthacht, vertreten durch die Geschäftsführer Viktoria Paul und Dieter Wonorow-Paul
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 21710 HL
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 17.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 17.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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