Sicherungsmaßnahme
DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.07.2021, Aktenzeichen 70c IN 148/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 148/21
- Registerbezug
- Köln, HRB 87425
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.07.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Ingrid Trompertz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 148/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87425 eingetragenen DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH, Toyota-Allee 33, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fabian Sänger, Köln und Herrn Sebastian Sänger, Köln und Herrn Maxim Afingendin, Aachen und Herrn Nikolaj Pecherski, Köln
Geschäftszweig: Die Personenbeförderung, insbesondere die Durchführung von Krankenfahrdiensten, sowie der Güterkraftverkehr.
ist am 29.06.2021, um 16:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Brabanter Platz 1, 50354 Hürth bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70c IN 148/21
Amtsgericht Köln, 29.06.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87425 eingetragenen DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH, Toyota-Allee 33, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fabian Sänger, Köln und Herrn Sebastian Sänger, Köln und Herrn Maxim Afingendin, Aachen und Herrn Nikolaj Pecherski, Köln
Geschäftszweig: Die Personenbeförderung, insbesondere die Durchführung von Krankenfahrdiensten, sowie der Güterkraftverkehr.
ist am 29.06.2021, um 16:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Brabanter Platz 1, 50354 Hürth bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70c IN 148/21
Amtsgericht Köln, 29.06.2021