Sicherungsmaßnahme

DK Cars GmbH

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat zur DK Cars GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 80 IN 230/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 230/26
Registerbezug
Bochum, HRB 14500
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.05.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Markus Birkmann
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Langzeitvermietung von Kraftfahrzeugen sowie deren Verkauf nach Beendigung der Mietverhältnisse, sowie die Vermietung von und der Handel mit eigenen Immobilien.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 230/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 14500 eingetragenen DK Cars GmbH, Walzstr. 2, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn David Kaza, und Frau Barbara Borota Borota, Walzstr. 2, 44894 Bochum

Geschäftszweig: Langzeitvermietung von Kraftfahrzeugen sowie deren Verkauf nach Beendigung der Mietverhältnisse, sowie die Vermietung von und der Handel mit eigenen Immobilien

ist am 18.05.2026, um 09:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 230/26
Amtsgericht Bochum, 18.05.2026
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten