Forderungsprüfung
directa Lohn-und Einkommensteuer-Hilfe e.V.
Reichelsheim (Wetterau)
Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat zur directa Lohn-und Einkommensteuer-Hilfe e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 60 IN 29/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Friedberg (Hessen)
- Aktenzeichen
- 60 IN 29/25
- Registerbezug
- Friedberg (Hessen), VR 2428
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
60 IN 29/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des directa Lohn-und Einkommensteuer-Hilfe e.V., Borngasse 4b, 61203 Reichelsheim (Wetterau) (AG Friedberg (Hessen), VR 2428), vertr. d.: 1. Sabine Stumpf, Borngasse 4B, 61203 Reichelsheim (Wetterau) (Vorstand), 2. Alina Stumpf, Rudolf-Kießling-Ring 19, 61209 Echzell (Vorstand), 3. Manuela Canela Garcia, Wassergasse 12, 61200 Wölfersheim (Vorstand) wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 05.11.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 05.11.2026