Sicherungsmaßnahme
DINFRA Beteiligungs GmbH
Siegen
Das Amtsgericht Siegen hat zur DINFRA Beteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.12.2025, Aktenzeichen 25 IN 263/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 263/25
- Registerbezug
- Siegen, HRB 14169
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Prof. Dr. Dirk Andres
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 263/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 14169 eingetragenen DINFRA Beteiligungs GmbH, Eiserfelder Straße 316, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Schmidt, Buchweg 4, 56479 Homberg
Geschäftszweig: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften und die Verwaltung des eigenen Vermögens.
ist am 17.12.2025, um 11:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Grabenstraße 28, 58095 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 263/25
Amtsgericht Siegen, 17.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 14169 eingetragenen DINFRA Beteiligungs GmbH, Eiserfelder Straße 316, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Schmidt, Buchweg 4, 56479 Homberg
Geschäftszweig: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften und die Verwaltung des eigenen Vermögens.
ist am 17.12.2025, um 11:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Grabenstraße 28, 58095 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 263/25
Amtsgericht Siegen, 17.12.2025