Abweisung mangels Masse
DINER & Co. GmbH
Werne
Das Amtsgericht Dortmund hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der DINER & Co. GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen 258 IN 36/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 258 IN 36/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 28498
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 36/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28498 eingetragenen DINER & Co. GmbH, Hellstr. 10, 59368 Werne, frühere Anschrift: Lünener Str. 170 a, 59368 Werne,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Alfons Böcker, Humboldtstr. 6, 59368 Werne
Geschäftszweig: der Aufbau, Betrieb und / oder die Belieferung von Fast-Food -Snack Stationen und Imbißbetrieben sowie Speiselokale und Gastronomiebetriebe, pp
ist der am 02.03.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 10.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 30.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Dortmund, 30.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28498 eingetragenen DINER & Co. GmbH, Hellstr. 10, 59368 Werne, frühere Anschrift: Lünener Str. 170 a, 59368 Werne,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Alfons Böcker, Humboldtstr. 6, 59368 Werne
Geschäftszweig: der Aufbau, Betrieb und / oder die Belieferung von Fast-Food -Snack Stationen und Imbißbetrieben sowie Speiselokale und Gastronomiebetriebe, pp
ist der am 02.03.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 10.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 30.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Dortmund, 30.06.2026