Forderungsprüfung

Dinarica Raumdesign UG (haftungsbeschränkt)

Heidelberg

Das Amtsgericht Heidelberg hat zur Dinarica Raumdesign UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 80 IN 366/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Heidelberg
Aktenzeichen
80 IN 366/24
Registerbezug
Mannheim, HRB 743967
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
08.09.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

80 IN 366/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dinarica Raumdesign UG (haftungsbeschränkt), Emmertsgrundpassage 27, 69126 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Biljalj Dinarica Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 743967 - Schuldnerin 1.
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-8 sowie von eventuell weiteren nachträglichen Forderungsanmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 18.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens