Forderungsprüfung
DIM Property Value GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur DIM Property Value GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.04.2025, Aktenzeichen 36d IN 6626/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36d IN 6626/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 179382
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 03.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes, die Leistung des Immobilien-Asset-Managements, insbesondere die Liegenschaftsakquisition und -bewertung, Strategieentwicklung und Definition von Anlagezielen. Ausgenommen sind sämtliche Tätigkeiten, die der Vorschrift des § 34 c GewO unterliegen.
Veröffentlichungstext
36d IN 6626/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DIM Property Value GmbH, Potsdamer Straße 188, 10783 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Yun Zhang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 179382
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.04.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DIM Property Value GmbH, Potsdamer Straße 188, 10783 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Yun Zhang
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 179382
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.04.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.04.2025