Insolvenzbekanntmachung
dihva GmbH
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hat zur dihva GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 6 IN 50/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Aktenzeichen
- 6 IN 50/18
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23563
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 167.301 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Herstellung und der Vertrieb von Hardware, Software und Softwaredienstleistungen für die Gebäudeautomatisierung.
Veröffentlichungstext
6 IN 50/18: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der dihva GmbH, Mayener Str. 44, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 23563), vertr. d.: Franz Keuler, Auf dem Krummstück 8, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.07.2026, 09:30 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Der Termin dient der
a) Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 15.04.2026
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.07.2026, 09:30 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Der Termin dient der
a) Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 15.04.2026