Aufhebung des Verfahrens
digiteam-Setzkasten GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur digiteam-Setzkasten GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.04.2020, Aktenzeichen 505 IN 199/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 199/19
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB HRB 19822
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.04.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1985
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Kreation, Gestaltung, Satz und Druck von Printmedien sowie die verlegerische Betreuung, Lagerung und Versand von Publikationen.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 199/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 19822
eingetragenen digiteam-Setzkasten GmbH, Kreuzbergstr. 56, 40489 Düsseldorf,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Kirsch, Tannenstr.
39, 40476 Düsseldorf
wird angeordnet:
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 InsO.
Der Berichts- und Prüfungstermin vom 22.04.2020 wird aufgehoben.
.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist
der 22.04.2020.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen
* zur Person des Sachwalters
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichen Streitwert,
* Betriebsveräußerung an besonders interessierte oder Betriebsveräußerung unter
Wert (§§ 162, 163 InsO)
* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse
(§ 207 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie das
Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht werden spätestens ab dem 15.04.2020 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener
Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Werden keine Stellungnahmen der Gläubiger abgegeben, so gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§
160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, eine Ablichtung dieses Beschlusses an
alle Insolvenzgläubiger zuzustellen, § 8 Abs. 3 InsO.
Gründe:
Die Anordnung erfolgt aufgrund der aktuellen Entwicklung der
Coronavirus-Pandemie.
Die Durchführung einer Gläubigerversammlung ist wegen des Infektionsrisikos für
die Beteiligten und der behördlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens
nicht möglich.
Nach Bestätigung des Insolvenzverwalters ist eine Beeinträchtigung des
Verfahrensverlaufs oder der Gläubigerinteressen nicht zu besorgen.
505 IN 199/19
Amtsgericht Düsseldorf, 09.04.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 19822
eingetragenen digiteam-Setzkasten GmbH, Kreuzbergstr. 56, 40489 Düsseldorf,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Kirsch, Tannenstr.
39, 40476 Düsseldorf
wird angeordnet:
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 InsO.
Der Berichts- und Prüfungstermin vom 22.04.2020 wird aufgehoben.
.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist
der 22.04.2020.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen
* zur Person des Sachwalters
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichen Streitwert,
* Betriebsveräußerung an besonders interessierte oder Betriebsveräußerung unter
Wert (§§ 162, 163 InsO)
* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse
(§ 207 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie das
Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht werden spätestens ab dem 15.04.2020 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener
Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Werden keine Stellungnahmen der Gläubiger abgegeben, so gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§
160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, eine Ablichtung dieses Beschlusses an
alle Insolvenzgläubiger zuzustellen, § 8 Abs. 3 InsO.
Gründe:
Die Anordnung erfolgt aufgrund der aktuellen Entwicklung der
Coronavirus-Pandemie.
Die Durchführung einer Gläubigerversammlung ist wegen des Infektionsrisikos für
die Beteiligten und der behördlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens
nicht möglich.
Nach Bestätigung des Insolvenzverwalters ist eine Beeinträchtigung des
Verfahrensverlaufs oder der Gläubigerinteressen nicht zu besorgen.
505 IN 199/19
Amtsgericht Düsseldorf, 09.04.2020