Sicherungsmaßnahme

Digitales Kompetenzzentrum GmbH

Witten

Das Amtsgericht Bochum hat zur Digitales Kompetenzzentrum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.05.2026, Aktenzeichen 80 IN 521/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 521/26
Registerbezug
Bochum, HRB 18105
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.05.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Robert Fliegner

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 521/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18105 eingetragenen Digitales Kompetenzzentrum GmbH, Alfred-Herrhausen-Str. 45, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Löring, Alfred-hlerrhausen-Straße 45, 58455 Witten

Geschäftszweig: Herstellung sämtlichen zahntechnischen Zahnersatzes

ist am 28.05.2026, um 12:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Fliegner, Westring 303, 44629 Herne bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 521/26
Amtsgericht Bochum, 28.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme