Forderungsprüfung
Digital Signage Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Pforzheim
Das Amtsgericht Pforzheim hat zur Digital Signage Consulting UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 469/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Pforzheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 469/25
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 744271
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 200 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Consulting und Vertrieb im Bereich der Digital Sinage Software.
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1 IN 469/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Digital Signage Consulting UG (haftungsbeschränkt), Karlsruher Straße 20, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rodny Scherzer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 744271
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 06.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Digital Signage Consulting UG (haftungsbeschränkt), Karlsruher Straße 20, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rodny Scherzer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 744271
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 06.10.2026