Forderungsprüfung

Digital Service Richter GmbH

Kronberg im Taunus

Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat zur Digital Service Richter GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 90 IN 83/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Königstein im Taunus
Aktenzeichen
90 IN 83/24
Registerbezug
Königstein im Taunus, HRB 6476
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
03.09.2026
Rechtsform
GmbH

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

90 IN 83/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Digital Service Richter GmbH, Industriestraße 7, 61476 Kronberg im Taunus (AG Königstein, HRB 6476), vertr. d.: Martina Richter, An der Walkmühle 19 a, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.10.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Königstein/Ts., 02.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
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