Vergütungsfestsetzung

Diebels Live GmbH

Issum

Das Amtsgericht Kleve hat zur Diebels Live GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.09.2026, Aktenzeichen 38 IN 19/14.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
38 IN 19/14
Registerbezug
Kleve, HRB 12053
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 19/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Diebels Live GmbH, Gelderner Straße 50-62, 47661 Issum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Nyssen, Baroper Straße 233 b, 44227 Dortmund

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Henke, Harkortstrasse 66, 44225 Dortmund

ist am 11.08.2014 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
11.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin für ihre Tätigkeit im Insolvenzhauptverfahren (ab 01.08.2014);
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin für ihre Tätigkeit im vorläufige Insolvenzverwalterin (13.05.2014 bis zum 01.08.2014);
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse (sofern vorhanden);
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der Forderungen im Rang des § 38 InsO.
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

38 IN 19/14
Amtsgericht Kleve, 11.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung