Forderungsprüfung
Die Rhetorikhelden UG (haftungsbeschränkt)
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Die Rhetorikhelden UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2025, Aktenzeichen 910 IN 666/24 - 7 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 910 IN 666/24 - 7 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 211265
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 05.11.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 100 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb einer Public-Relation-Agentur für Medientraining und Seminare, Weiterbildung in Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Präsentationstechniken, ferner alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
910 IN 666/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Rhetorikhelden UG (haftungsbeschränkt), Gerberstraße 3 A, 30169 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 211265), vertr. d.: Tim Christopher Gasse, Gehägestraße 20 G, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 04.11.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 04.11.2025