Forderungsprüfung
Die Krämerin eG
Schwabmünchen
Das Amtsgericht Augsburg hat zur Die Krämerin eG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 1010/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 1010/23
- Registerbezug
- Augsburg, GNR 1711
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- eG
Veröffentlichungstext
1 IN 1010/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Krämerin eG, Fuggerstraße 44, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch die Vorstände Uhrig Heike Maria und Wamser Konstantin Ulrich
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: GnR 1711
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19,20 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 27.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Krämerin eG, Fuggerstraße 44, 86830 Schwabmünchen, vertreten durch die Vorstände Uhrig Heike Maria und Wamser Konstantin Ulrich
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: GnR 1711
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19,20 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 27.10.2026