Insolvenzbekanntmachung
Die Flieserei GmbH
Bremerhaven
Das Amtsgericht Bremerhaven hat zur Die Flieserei GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2026, Aktenzeichen 10 IN 3/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremerhaven
- Aktenzeichen
- 10 IN 3/26
- Registerbezug
- Bremen, HRB 33168
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 05.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
10 IN 3/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Flieserei GmbH, Grazer Str. 76, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 33168), vertr. d.: 1. Ronald Grottian, Deelbrügger Str. 55, 27616 Beverstedt, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Mark Barthel, Leibnizstr. 5, 27580 Bremerhaven, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1.1. Paul Wiese, Alter Postweg Ost 31 A, 27607 Geestland, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
17.07.2026.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
a) Das Unternehmen der Schuldnerin ist und bleibt geschlossen.
b) Ermächtigung der Insolvenzverwalterin zur Veräußerung des Warenlagers im Ganzen.
c) Ermächtigung der Insolvenzverwalterin, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Begleichung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag zu schließen.
d) Für den Fall, dass Ansprüche nur anwaltlich durchgesetzt werden, Beauftragung der Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Seydlitz mit der anwaltlichen Vertretung.
e) Bei Massearmut wird auf die Einberufung einer Gläubigerversammlung vor der Einstellung verzichtet.
f) Als Hinterlegungsstelle wird die Volksbank Jade-Weser eG, IBAN DR63 2826 2673 4702 4160 14 beibehalten.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 05.06.2026
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
17.07.2026.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
a) Das Unternehmen der Schuldnerin ist und bleibt geschlossen.
b) Ermächtigung der Insolvenzverwalterin zur Veräußerung des Warenlagers im Ganzen.
c) Ermächtigung der Insolvenzverwalterin, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Begleichung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag zu schließen.
d) Für den Fall, dass Ansprüche nur anwaltlich durchgesetzt werden, Beauftragung der Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Seydlitz mit der anwaltlichen Vertretung.
e) Bei Massearmut wird auf die Einberufung einer Gläubigerversammlung vor der Einstellung verzichtet.
f) Als Hinterlegungsstelle wird die Volksbank Jade-Weser eG, IBAN DR63 2826 2673 4702 4160 14 beibehalten.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 05.06.2026