Forderungsprüfung
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Gilching
Das Amtsgericht Weilheim i. OB hat zur Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.07.2026, Aktenzeichen 2 IN 36/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 36/23
- Registerbezug
- München, HRB 247296
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
2 IN 36/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Korth Christian, Boosstraße 3, 81541 München, Gz.: CK 2023/035
1. Die Prüfung der bis 07.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 27.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Die Fleißigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gilgener Heide 9 e, 82205 Gilching, vertreten durch die Geschäftsführerin Spichala Theresia Gertrud
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247296
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Korth Christian, Boosstraße 3, 81541 München, Gz.: CK 2023/035
1. Die Prüfung der bis 07.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 27.07.2026