Insolvenzbekanntmachung
Die Autoliebhaber GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Die Autoliebhaber GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.11.2021, Aktenzeichen 160 IN 98/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 160 IN 98/21
- Registerbezug
- Essen, HRB 29514
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.11.2021
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 98/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29514 eingetragenen Die Autoliebhaber GmbH, Heinrich-Held-Str. 52, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Affelt, Wolfsbachtal 11, 45239 Essen
Geschäftszweig: Der Handel mit KFZ-Teilen
wird heute, am 29.10.2021, um 12:46 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen
wird ermächtigt, ein Sonderinsolvenzkonto zu Gunsten der späteren Masse bei der Deutschen Bank AG zu eröffnen und darüber zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 23 Abs. 1 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
160 IN 98/21
Amtsgericht Essen, 29.10.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29514 eingetragenen Die Autoliebhaber GmbH, Heinrich-Held-Str. 52, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christopher Affelt, Wolfsbachtal 11, 45239 Essen
Geschäftszweig: Der Handel mit KFZ-Teilen
wird heute, am 29.10.2021, um 12:46 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen
wird ermächtigt, ein Sonderinsolvenzkonto zu Gunsten der späteren Masse bei der Deutschen Bank AG zu eröffnen und darüber zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 23 Abs. 1 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
160 IN 98/21
Amtsgericht Essen, 29.10.2021