Sicherungsmaßnahme
DiConneX GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur DiConneX GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.05.2023, Aktenzeichen 67a IN 169/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 169/23
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 142364
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 31.05.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Jennie Best
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 169/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142364 eingetragenen DiConneX GmbH, Banksstraße 4, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Jungedeitering,
Geschäftszweig: d. Digitalisierung d. Bau- u.- Immobilienwirtschaft sowie d. Beratung v. Unternehmen u. Privatpersonen zu diesem Thema u.a.
ist am 31.05.2023, um 13:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 169/23
Amtsgericht Hamburg, 31.05.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142364 eingetragenen DiConneX GmbH, Banksstraße 4, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Jungedeitering,
Geschäftszweig: d. Digitalisierung d. Bau- u.- Immobilienwirtschaft sowie d. Beratung v. Unternehmen u. Privatpersonen zu diesem Thema u.a.
ist am 31.05.2023, um 13:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 169/23
Amtsgericht Hamburg, 31.05.2023