Sicherungsmaßnahme

dicodes GmbH

Bottrop

Das Amtsgericht Essen hat zur dicodes GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.12.2025, Aktenzeichen 167 IN 265/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 265/25
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 9998
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Frauke Heier
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
37.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Handel mit elektronisch gesteuerten Produkten für unterschiedliche Anwendungen und Druckerzubehör.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 265/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 9998 eingetragenen dicodes GmbH, Am Hang 3, 46242 Bottrop, früherer Name: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Handel mit elektronisch gesteuerten Produkten für unerschiedliche Anwendungen und Druckerzubehör., gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Achim Kleinlogel, Reppinghauser Straße 39, 51709 Marienheide und Herrn Georg Usai, Am Hang 3, 46242 Bottrop

ist am 20.12.2025, um 16:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Haumannplatz 4, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

167 IN 265/25
Amtsgericht Essen, 20.12.2025
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