Forderungsprüfung
Diakonisches Werk Oldenburg Ev. Seniorenzentrum to huus achtern Diek Blexen gGmbH
Oldenburg (Oldenburg)
Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur Diakonisches Werk Oldenburg Ev. Seniorenzentrum to huus achtern Diek Blexen gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2025, Aktenzeichen 65 IN 5/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 65 IN 5/24
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 5818
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 16.09.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
65 IN 5/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diakonisches Werk Oldenburg Ev. Seniorenzentrum to huus achtern Diek Blexen gGmbH, Kastanienallee 9-11, 26121 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 5818), vertr. d.: 1. Mario Behrends, Etzhorner Weg 22, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), 2. Dr. Friedrich Ley, Sandweg 46a, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 15.09.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 15.09.2025