Vergütungsfestsetzung

Diakonieverein Vormundschaften und Betreuungen e.V.

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Diakonieverein Vormundschaften und Betreuungen e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2026, Aktenzeichen 67a IN 84/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 84/25
Registerbezug
Hamburg, VR 14913
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
10.07.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Ingmar Jarchow

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 84/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter VR 14913 eingetragenen Verein Diakonieverein Vormundschaften und Betreuungen e.V., Flemesstraße 26, 31787 Hameln, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Ulrike Deppe,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg

wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
voraussichtliche Vergütung EUR

davon als Vorschuss EUR
19% Umsatzsteuer EUR
Vorschuss gesamt EUR Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.

Gründe:

Der Verwalter übt sein Amt seit dem 23.05.2025 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.

Der Vorschuss auf die Vergütung beruht auf folgender Berechnung:

Gegenwärtiger Wert der Masse: EUR
Regelsatz: EUR
Voraussichtliche Vergütung (Betrag): EUR
Angemessener Vergütungsvorschuss: EUR

Rechtsmittelbelehrung:

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B424 eingesehen werden.

67a IN 84/25
Amtsgericht Hamburg, 09.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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